Diese Bedingungen gelten für den Testzugang und für jedes Abonnement von Tourlio. Sie sagen, was Tourlio leistet, was es kostet, wie ein Vertrag endet und was danach mit den Daten des Kunden geschieht.
1 Geltungsbereich
Tourlio ist eine Software für die Tourenplanung und Lohnabrechnung von Kurier- und Transportbetrieben, betrieben von Tourlio Yükseldi, Brunaustrasse 181, 8951 Fahrweid. Die vollständigen Angaben zum Betreiber stehen im Impressum.
Diese Bedingungen gelten zwischen dem Betreiber und dem Kunden. Kunde ist der Betrieb, der ein Konto eröffnet — nicht die einzelne Person, die es bedient. Das Angebot richtet sich an Betriebe und nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
Sie gelten ab der Eröffnung eines Testzugangs und für die ganze Dauer eines Abonnements. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit der Betreiber ihnen schriftlich zugestimmt hat.
Nachzulesen im Impressum.
2 Leistung
Der Betreiber stellt dem Kunden Tourlio als Anwendung über das Internet zur Verfügung — im Browser für die Administration, als Web-App für die Fahrerinnen und Fahrer. Was die Anwendung kann, beschreibt die Funktionsseite dieser Website; massgeblich ist der jeweils verfügbare Stand.
Enthalten sind sämtliche Funktionen ohne Zusatzpakete, der Zugang für alle Mitarbeitenden des Betriebs, die Aktualisierungen der Software und der Support. Nicht enthalten ist optionale Hardware, etwa ein GPS-Gerät fürs Fahrzeug.
Der Betreiber entwickelt die Anwendung weiter. Funktionen können dazukommen, sich ändern oder wegfallen; der Betreiber entfernt keine Funktion, auf der die Abrechnung eines laufenden Monats beruht, ohne den Kunden vorher zu unterrichten.
Die Rechnungen stellt der Zahlungsdienstleister PostFinance Checkout (PostFinance AG) im Namen des Betreibers aus. Sie sind im Abonnementbereich der Anwendung jederzeit abrufbar.
Tourlio und alle damit verbundenen Rechte (Urheberrechte, Quellcode, Design) gehören vollumfänglich dem Betreiber. Der Kunde erhält für die Dauer seines Abonnements das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht, die Software bestimmungsgemäss für seinen eigenen Betrieb zu nutzen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Zugangsdaten seiner Mitarbeitenden sicher aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Handlungen, die über das Konto des Kunden erfolgen, werden ihm zugerechnet.
Was die Anwendung leistet, steht unter Funktionen.
3 Testzugang
Wer ein Konto eröffnet, beginnt mit einem kostenlosen Testzugang. Er umfasst denselben Funktionsumfang wie ein Abonnement und verlangt keine Zahlungsangaben.
Der Testzugang endet mit dem ersten freigegebenen Monatsabschluss, spätestens 45 Tage nach der Eröffnung — je nachdem, was zuerst eintritt. Die Anwendung nennt dem Kunden diesen Tag, bevor er eintritt.
Ein Übergang ins Abonnement geschieht nie von selbst. Wer weiterarbeiten will, bestellt ausdrücklich eine Stufe; wer nichts bestellt, dessen Zugang wird am Tag nach dem Ende des Testzugangs gesperrt. Erreichbar bleiben der Abonnementbereich, die Rechnungen und das vollständige Archiv; eine Bestellung öffnet den Betrieb wieder.
Der Kunde kann den Testzugang jederzeit abbrechen. Der Abbruch wirkt sofort und sperrt den Zugang; auch dann bleiben der Abonnementbereich und das Archiv erreichbar, und für die Daten gilt danach Ziffer 6.
4 Preise und Zahlung
Der Preis richtet sich nach der Zahl der Fahrerinnen und Fahrer, für die im Monat ein Einsatz geplant oder erfasst wurde. Es gibt vier Stufen — bis 5, bis 10, bis 15 und bis 20 Fahrer —; grössere Betriebe erhalten ein Angebot auf Anfrage. Die geltenden Beträge stehen auf der Preisseite.
Das Monatsabonnement wird monatlich verrechnet. Das Jahresabonnement kostet zehn Monatsraten und wird für zwölf Monate im Voraus verrechnet.
Dazu kommt eine einmalige Einrichtungsgebühr von CHF 390.–. Beim Jahresabonnement entfällt sie.
Der Betreiber ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, und die Rechnung weist keine aus. Wird der Betreiber mehrwertsteuerpflichtig, teilt er das dem Kunden vor der ersten betroffenen Rechnung mit.
Bezahlt wird über den Zahlungsdienstleister mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln. Rechnungen sind innert 30 Tagen zur Zahlung fällig. Bleibt eine Zahlung aus, gilt Ziffer 5.
Überschreitet der Betrieb die Fahrergrenze seiner Stufe, wird nichts gesperrt: die Anwendung zählt die Fahrer des Monats, zeigt die passende Stufe an und schlägt den Wechsel vor. Verrechnet wird die höhere Stufe erst, wenn der Kunde den Wechsel bestätigt.
Die geltenden Beträge stehen auf der Preisseite.
5 Laufzeit und Kündigung
Das Monatsabonnement kann der Kunde jederzeit auf das Ende der bezahlten Periode kündigen. Das Jahresabonnement läuft zwölf Monate und verlängert sich um dieselbe Dauer, wenn es nicht spätestens 30 Tage vor dem Ende gekündigt wird.
Gekündigt wird im Abonnementbereich der Anwendung. Der Bereich nennt den Tag, auf den die Kündigung wirkt; bis dahin bleibt das Abonnement mit vollem Umfang bestehen. Bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet. Sofern die Sperre nicht bereits nach dem folgenden Absatz eingetreten ist, kann der Kunde nach diesem Tag noch 25 Tage lesen und herunterladen, aber nichts mehr erfassen. Die Kündigung hebt die Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rechnungen nicht auf; bleibt eine Zahlung aus, tritt die Sperre nach dem folgenden Absatz auch vor diesem Tag ein. Das Archiv bleibt davon unberührt; für es gilt Ziffer 6.
Bleibt eine Zahlung aus, mahnt der Betreiber den Kunden zweimal per E-Mail an die Adresse des Inhabers, drei und dreizehn Tage nach der Fälligkeit der Rechnung; die zweite Mahnung nennt den Tag, an dem die Sperre eintritt. Frühestens sieben Tage nach der zweiten Mahnung und frühestens 50 Tage nach dem letzten bezahlten Tag kann der Kunde nichts mehr erfassen, in jedem Fall aber nicht später als 75 Tage nach dem letzten bezahlten Tag. Lesen und Herunterladen bleibt bis 75 Tage nach dem letzten bezahlten Tag möglich, danach ist auch das gesperrt. Wurde keine zweite Mahnung versandt, bleibt der Zugang bis zum 75. Tag nach dem letzten bezahlten Tag vollständig, und Erfassung und Lesen enden zugleich. Abonnement, Rechnungen und das Archiv bleiben in jedem Fall erreichbar, damit der Kunde die Sperre selbst aufheben kann: Sobald die offene Rechnung beim Zahlungsdienstleister als bezahlt verbucht ist, endet die Sperre, und der Zugang steht wieder mit vollem Umfang offen.
Der Betreiber kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos beenden, insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung oder wenn eine Rechnung nach der Sperre nach dem vorstehenden Absatz offen bleibt. Der Vertrag endet an dem Tag, an dem der Betreiber ihn beendet; das Abonnement wird zugleich beim Zahlungsdienstleister beendet und nicht weiter fakturiert. Der Betreiber teilt dem Kunden den Grund mit und nennt ihm die Frist aus Ziffer 6.
6 Aufbewahrung und Löschung
Der Kunde ist für die Aufbewahrung seiner Geschäftsunterlagen selbst verantwortlich, insbesondere nach Art. 958f OR und der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV). Tourlio ist ein Werkzeug zur Erstellung dieser Unterlagen, kein Archiv im Sinne dieser Vorschriften.
Der Kunde kann jederzeit ein vollständiges Archiv seiner Daten laden: alle Lohnabrechnungen, Lohnkonten, Lohnausweise, Jahresmeldungen, den Export für die Treuhandstelle und sämtliche Belegfotos.
Nach dem Ende des Vertrags — dem Tag, auf den eine Kündigung wirkt, dem Tag, an dem der Betreiber den Vertrag nach Ziffer 5 beendet, oder dem Ende eines nicht in ein Abonnement überführten Testzugangs — bleibt dieses Archiv genau 90 Tage abrufbar. Tourlio weist den Kunden in dieser Frist in der Anwendung und per E-Mail an die Adresse des Inhabers 30, 7 und 1 Tag vor dem Ende der Frist darauf hin.
Nach Ablauf der 90 Tage löscht Tourlio sämtliche Daten des Betriebs unwiderruflich, einschliesslich Personendaten der Mitarbeitenden, Belegfotos und Arztzeugnissen. Eine Wiederherstellung ist danach nicht möglich. Von der Löschung ausgenommen sind die Angaben zum Abonnement und die Rechnungen, die Tourlio für die eigene Buchführung aufbewahrt.
7 Daten und Datenschutz
Welche Personendaten im Zusammenhang mit Tourlio bearbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung. Sie ist Teil dieser Bedingungen.
Für die Daten seiner Mitarbeitenden ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzgesetzes, der Betreiber ist Auftragsbearbeiter. Der Kunde sorgt dafür, dass er diese Daten bearbeiten darf, und unterrichtet seine Mitarbeitenden darüber. Die Einzelheiten regelt der Auftragsbearbeitungsvertrag.
Die Daten liegen auf Servern in der Schweiz. Der Betreiber gibt sie nicht an Dritte weiter, ausser an die für den Betrieb nötigen Dienstleister — Hosting, Mailversand und Zahlungsabwicklung — und soweit das Gesetz es verlangt.
Im Einzelnen steht das in der Datenschutzerklärung.
Die Bearbeitung im Auftrag regelt der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV).
8 Verfügbarkeit und Haftung
Der Betreiber betreibt Tourlio mit der Sorgfalt eines Fachbetriebs und strebt eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit an, sichert aber keine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit zu. Wartungsarbeiten kündigt er in der Anwendung an, sobald sie absehbar sind, und legt sie nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Bürozeiten.
Der Betreiber sichert die Daten täglich und bewahrt die Sicherungen verschlüsselt auf. Eine Wiederherstellung ist Hilfe im Störungsfall und ersetzt die Aufbewahrung des Kunden nach Ziffer 6 nicht.
Tourlio rechnet Löhne, Abzüge und Quellensteuern nach den Angaben des Kunden. Der Kunde prüft jede Abrechnung vor der Freigabe; wofür er sie einreicht und was er den Mitarbeitenden auszahlt, verantwortet er gegenüber Behörden und Mitarbeitenden selbst.
Der Betreiber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Entgelte beschränkt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat.
Nicht gehaftet wird für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und für Datenverlust, soweit das Archiv nach Ziffer 6 ihn verhindert hätte. Für Unterbrüche aus höherer Gewalt, aus dem Netz des Kunden oder aus Diensten Dritter haftet der Betreiber nicht.
Die zwingende gesetzliche Haftung, namentlich für Personenschäden, bleibt vorbehalten.
9 Änderungen dieser Bedingungen
Der Betreiber kann diese Bedingungen ändern, insbesondere wenn sich der Leistungsumfang, die eingesetzten Dienstleister oder die Rechtslage ändern.
Er teilt die neue Fassung mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten mit — per E-Mail an die Adresse des Inhabers und in der Anwendung. Massgeblich ist die auf dieser Seite veröffentlichte Fassung mit dem Stand, den sie trägt.
Widerspricht der Kunde nicht vor dem Inkrafttreten, gilt die neue Fassung als angenommen; darauf weist der Betreiber in der Mitteilung hin. Widerspricht er, endet der Vertrag auf den Tag des Inkrafttretens. Bei einem Jahresabonnement erstattet der Betreiber den im Voraus bezahlten Betrag für die noch nicht genutzten Monate anteilig zurück. Für die Daten gilt danach Ziffer 6.
Preisänderungen teilt der Betreiber auf demselben Weg mit. Sie wirken beim Monatsabonnement frühestens auf die erste Periode nach Ablauf der 30 Tage, beim Jahresabonnement frühestens auf die nächste Verlängerung.
10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf dieses Vertragsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers in 8951 Fahrweid. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt, was ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 17.09.2026